Die Leistungen von Pflegedienst Stake in Bremen
Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.
Unsere Pflege-Philosophie:
Unser Fokus liegt auf der ganzheitlichen Pflege, basierend auf den Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Monika Krohwinkel.
Unser Pflegeansatz zielt darauf ab, das Wohlbefinden durch Verpflegung, Kommunikation und Bewegung zu fördern. Unser erfahrenes Pflegeteam von Pflegedienst Stake in Bremen berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Patienten und deren Angehörige.
Unsere pflegerische Arbeit:
- erfolgt bei Bedarf (nach Anfrage) 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Erreichbarkeit auch am Wochenende
- Pflegebeginn bei kurzfristiger Entlassung auch am Wochenende möglich
- Regelmäßige Rücksprache mit dem Hausarzt
- Poststationäre Behandlungspflege ohne grundpflegerische Leistung
Unsere Leistungen im Detail
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Pflegerische Leistungen
Wir unterstützen Sie bei den für Sie notwendigen pflegerischen Verrichtungen wie z. B. morgendliche und abendliche Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG), Hilfe bei Ausscheidungen, Betten und Lagern, Arztbesuchen u.v.m.
Bei einer persönlichen Beratung erhalten Sie Informationen über die Kosten und die Höhe der Sachleistungen in den fünf Pflegegraden.
Wir arbeiten zusammen mit
- allen Krankenkassen
- allen Pflegekassen
- dem Sozialamt
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Ärztliche Verordnungen
Unser mobiles Hauskrankenpflege-Team übernimmt gern die von Ihrem Arzt für Sie notwendige, verordnete Behandlungspflege, wie z. B.
- Insulininjektion
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Verabreichen von Medikamenten und Spritzen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Versorgung von Kathetern, Stoma, Sonden
- Wundversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege
- Trachealkanülenwechsel
- Dekubitusbehandlung
- Infusionen
- Versorgung von PEG-Pumpen
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Pflegeberatung
Sie betreuen Ihre Angehörigen zuhause und erhalten dafür von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld? Dann haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung. Ab dem Pflegegrad 2 und 3 jedes halbe Jahr und ab dem Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährig. Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen, können ebenfalls das oben genannte Angebot nach §37 Abs. 3 SGB XI nutzen und halbjährig eine Beratung abrufen.
Von uns erhalten Sie weiterhin Beratung und Hilfe bei der:
- Neubeantragung eines Pflegegrades
- Neueinstufung einer schon erteilten Pflegegrades
- Erhebung von Widersprüchen gegen Ablehnungen
- Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Beantragung der Pflegekostenübernahme durch das zuständige Sozialamt
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Krankenhausnachsorge
Sie werden nach einem Unfall oder einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen und benötigen noch weitere medizinische Versorgung in Ihrer häuslichen Umgebung?
Wir übernehmen für Sie z. B. das Spritzen von Injektionen, das Wechseln von Verbänden und weitere notwendige Verrichtungen.
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Beheizen und Reinigen Ihrer Wohnung, Waschen und Pflege Ihrer Wäsche, Erledigung von Einkäufen (entweder kommen Sie mit oder Sie profitieren von unserem Bringdienst), kleine Hausmeisterarbeiten u.v.m.
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Verhinderungspflege
Wir betreuen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Kur) in seiner gewohnten Umgebung für Sie weiter. Die Verhinderungspflege wird bei Ihrer Pflegekasse beantragt. Verhinderungspflege steht jedem Pflegebedürftigen für maximal 28 Tage im Jahr zu.
Ihr Angehöriger wird von Ihnen zu Hause betreut und Sie können Ihren Angehörigen nicht alleine in Ihrer Wohnung lassen, müssen aber dennoch ab und zu Termine wahrnehmen oder andere Dinge erledigen? Dann übernehmen wir für Sie die stundenweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Sie oder ihr Angehöriger leiden unter einer Einschränkung der Alltagskompetenz (z. B. Verwirrtheit, Alzheimer, Demenz)? Dann erhalten Sie zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen einen weiteren Betreuungsbetrag. Dieser kann für eine Betreuung, z. B. Aufpassen, Vorlesen, Gesprächsführung oder Spaziergänge durch uns aufgebraucht werden. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich. -
Hausnotruf
Sie leben alleine zuhause und fühlen sich unsicher, ob Ihnen jemand helfen kann, wenn etwas passiert z. B. nach einem Sturz? Dann vermitteln wir Ihnen ein Hausnotrufgerät und geben Ihnen somit die Sicherheit, dass Sie in dieser Situation fremde Hilfe rufen können. Auf Wunsch vermitteln wir auch die Notrufeinsätze.
Nach Antragstellung auf die Pflegegrad vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit Ihnen einen Beratungstermin, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Die Begutachtung der Pflegebedürftigen erfolgt durch Ärzte und Pflegefachkräfte des MDK auf der Grundlage des SGB XI und der Pflegebedürftigkeits- und Begutachtungsrichtlinien. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Neubeantragung der Pflegegrad sowie bei weiteren Angelegenheiten im Zusammenhang mit erhöhter Pflegebedürftigkeit.
Im Gesetz werden drei Pflegegrade mit unterschiedlichem Hilfebedarf im Bereich der Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden. Das Ergebnis der Begutachtung teilt der MDK der Pflegekasse mit. Diese entscheidet auf der maßgeblichen Grundlage des Gutachtens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und über die Pflegegrad. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann ihre Entscheidung über den Leistungsantrag mit.
Mit Unterstützung unserer Qualitätsbeauftragten können wir jederzeit schnell auf aktuelle Veränderungen und neue gesetzliche Voraussetzungen innerhalb der ambulanten Alten -und Krankenpflege reagieren. Fort- und Weiterbildungen haben in unserem Pflegedienst einen hohen Stellenwert und werden regelmäßig durchgeführt.
Pflegegrade
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Pflegegrad 1 - 5 | Definition der Pflegebedürftigkeit
Bis zum 31.12.2016 unterteilte man den Grad der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung nach 3 Stufen (Pflegestufe I-III). Ab dem 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen von insgesamt 5 Pflegegraden abgelöst.
In Zukunft wird es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) nicht mehr darum gehen, den Zeitaufwand für alltägliche Verrichtungen, wie z. B. den Gang zur Toilette oder die Körperpflege, zu ermitteln, sondern darum, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen kann. Die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen des pflegebedürftigen Menschen werden dabei in sechs verschiedenen Bereichen bewertet. In den 6 verschiedenen Bereichen, z. B. Mobilität oder Selbstversorgung werden Punkte vergeben - erreicht werden können insgesamt 100 Punkte.
Je nach erreichter Punktzahl wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt.
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Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
Eine geringe Beeinträchtigung nach Pflegegrad 1 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12,5 Punkte (von 100) erreicht.
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Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die hilfebedürftige Person mindestens 27 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 2 ist etwa mit der alten Pflegestufe I vergleichbar.
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Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
Eine schwere Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 47,5 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 3 ist in etwa mit der alten Pflegestufe II vergleichbar.
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Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
Schwerste Beeinträchtigung nach dem Pflegegrad 4 liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mindestens 70 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 4 ist in etwa mit der alten Pflegestufe III vergleichbar.
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Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
Den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad 5, erfüllt derjenige, der im Scoring mindestens 90 Punkte (von 100) erreicht. Der Pflegegrad 5 ist etwa mit der alten Pflegestufe III + Härtefall-Anspruch vergleichbar.
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Pflegegrad 1 und die "alte" Pflegestufe 0 - Demenz
Sie leben alleine zuhause und fühlen sich unsicher, ob Ihnen jemand helfen kann, wenn etwas passiert z. B. nach einem Sturz? Dann vermitteln wir Ihnen ein Hausnotrufgerät und geben Ihnen somit die Sicherheit, dass Sie in dieser Situation fremde Hilfe rufen können. Auf Wunsch vermitteln wir auch die Notrufeinsätze.
Diese Info wurde freundlicherweise bereitgestellt von www.pflegeversicherung-experten.de